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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahnarztpraxis Dr. Frentz & Kollegen, Inh. Dr. Heike Frentz, Königstraße 2, 70173 Stuttgart

AGB

 
§ 1 Geltungsbereich
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten¹.
(2)Zahnarzt im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch die Berufsausübungsgemeinschaft mehrerer Zahnärzte.
(3)Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen für diese in gleicher Weise.
§ 2 Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur. Bei der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten finden darüber hinaus auch die Vorschriften der vertragszahnärztlichen Versorgung Anwendung.
§ 3 Zahnärztliche Dokumentation und Datenschutz
(1)Die zahnärztliche Dokumentation, insbesondere Patientenkarteien, Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere Aufzeichnungen, ist Eigentum des Zahnarztes.
(2)Der Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter hat Anspruch auf Einsicht in die zahnärztliche Dokumentation und Anspruch auf Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht. Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Dokumentation gegen Kostenerstattung überlassen werden.
(3)Abweichend von Abs. 2 ist die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen, insbesondere von Röntgenaufnahmen, an einen vom Patienten bevollmächtigten Rechtsanwalt möglich, soweit nicht überwiegende Interessen des Zahnarztes entgegenstehen. Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren. Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden.
(4)Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.
§ 4 Ausfallhonorar
(1)Die vereinbarten Behandlungstermine sind Fixtermine. Die Behandlungszeiten werden allein für den Patienten frei gehalten.
(2)Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser die Zahnarztpraxis mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen. Ist bei dem Termin eine Behandlung mit Narkose durch einen externen Anästhesisten vorgesehen, verlängert sich diese Frist auf 5 Tage.
(3)Soweit der Patient dem nicht nachkommt, hat er an den Zahnarzt einen Betrag von € 250,- pro ausgefallener Behandlungsstunde als pauschalierten Schadenersatz zu bezahlen.
(4)Der Schadenersatzanspruch entfällt, wenn der Patient unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert war.
(5)Dem Patienten steht es darüber hinaus frei nachzuweisen, dass dem Zahnarzt kein oder ein geringerer als der geltend gemachte pauschalierte Schaden entstanden ist.
§ 5 Zahlungsregelungen
(1)Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Gesamtkosten, bzw. Eigenanteile und Mehrkosten bei gesetzlich versicherten Patienten, informiert.
(2)Der Zahnarzt kann aufgrund separater schriftlicher Vereinbarung bei einem privat versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn die Zahlung eines Vorschusses bis zu 100 % der zu erwartenden Auslagen (Material- und Laborkosten) sowie Abschlagszahlungen entsprechend der erbrachten zahnärztlichen Leistungen verlangen.
(3)Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig.
(4)Der Patient kommt nach einer Mahnung in Verzug. Ab diesen Zeitpunkt wird der Rechnungsbetrag mit mindestens fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz verzinst, soweit der Zahnarzt aufgrund des Verzugs durch die beispielsweise Aufwendung von Kreditzinsen nicht einen höheren Zinssatz bezahlt hat. Für jede Mahnung werden zusätzlich € 3,50 als Bearbeitungsgebühr berechnet.
§ 6 Abtretungsverbot
Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit der Zahnarzt dieser nicht vorher zustimmt.
§ 7 Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

¹Personenbezeichnungen stehen im Folgenden sowohl für die männliche als auch weibliche Bezeichnungsform

 

 

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Kontakt

Zahnarztpraxis Dr. Frentz & Kollegen
Königstraße 2 (Hauptbahnhof)
70173 Stuttgart - Mitte

Tel.: 0711 655000-0
E-Mail: info@frentz.de

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